Import
Für die Einfuhr stimmen wir Warenbeschreibung, Zolltarifnummer und Wert mit den Fachpartnern ab. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Anmeldung und die Ermittlung der Einfuhrabgaben.
Unterlagen klären, bevor die Ware an der Grenze steht.
Fehlende oder widersprüchliche Zollangaben können Ihre Lieferung aufhalten. Wir klären die benötigten Unterlagen frühzeitig und stimmen die Abwicklung mit spezialisierten Zollpartnern und dem Transport ab.
Welche Unterlagen gebraucht werden, hängt von Ware und Transportweg ab. Sie liefern die Angaben zu Ihrer Sendung; unser Team bündelt offene Fragen und stimmt die nächsten Schritte mit den Zollpartnern ab.
Für die Einfuhr stimmen wir Warenbeschreibung, Zolltarifnummer und Wert mit den Fachpartnern ab. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Anmeldung und die Ermittlung der Einfuhrabgaben.
Wir koordinieren die Ausfuhrunterlagen und die Nachverfolgung des Warenausgangs. Die Registriernummer der Zollanmeldung (MRN) hilft, den Vorgang eindeutig zuzuordnen.
Beim Zollversand wird die Ware unter zollamtlicher Überwachung weiterbefördert. Wir stimmen das passende Verfahren, etwa T1 oder T2, mit den Fachpartnern ab. Die elektronische Abwicklung läuft über das Versandsystem NCTS.
Für bestimmte Warenverkehre werden zusätzliche Nachweise benötigt, etwa die Warenverkehrsbescheinigung A.TR oder ein Ursprungsnachweis wie EUR.1. Wir klären mit den Fachpartnern, welcher Nachweis für Ihre Sendung infrage kommt.
Wir prüfen Handelsrechnung, Packliste, Frachtpapiere und Vollmachten auf fehlende oder widersprüchliche Angaben. Dazu gehört auch die EORI-Nummer, mit der Ihr Unternehmen gegenüber dem Zoll identifiziert wird.
Handelsbeschränkungen oder Genehmigungen können den Versand beeinflussen. Bei solchen Fragen beziehen wir spezialisierte Partner ein, auch bei Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können (Dual Use).
Rückfragen erst bei der Abholung verzögern den Ablauf. Wir sammeln die Angaben vorab und klären offene Punkte mit Ihnen und den zuständigen Fachpartnern.
Wir klären Transportweg, Beteiligte und die vereinbarte Lieferbedingung (Incoterm). Dazu kommen die Unternehmensdaten für den Zoll und erforderliche Vollmachten.
Dokumente, Mengen, Werte, Gewichte und Beschreibungen zusammenführen und offene Angaben abstimmen.
Die Fachpartner prüfen die Zuordnung zur Zolltarifnummer und das passende Verfahren. Anschließend übernehmen die beauftragten Partner die elektronische Anmeldung.
Behördliche Rückfragen, mögliche Prüfungen und den Transportablauf miteinander koordinieren.
Freigaben und Abschlussnachweise nachverfolgen und den nächsten Transportschritt abstimmen.
An beiden Enden der Strecke müssen Transport und Dokumente zusammenpassen. Unser deutsch-türkisches Team stimmt die Angaben mit den beteiligten Partnern ab und klärt Rückfragen.
Wir stimmen die Ausfuhrunterlagen und die Angaben für die türkische Einfuhr vor dem Transport ab. Ist ein zusätzliches Zollversandverfahren nötig, klären wir dies mit den Fachpartnern. Die Ausfuhrnachweise behalten wir im Blick.
Mit den Exportdokumenten möglichst vor der Abholung lassen sich offene Fragen früh klären. Wir koordinieren erforderliche Sicherheitsanmeldungen, die Zollfreigabe und die anschließende Zustellung oder Einlagerung mit den beauftragten Partnern.
Welche Dokumente erforderlich sind, hängt von Ware, Relation, Beteiligten und Verfahren ab.
Handelsrechnung, Packliste, Warenwert und eine nachvollziehbare Warenbeschreibung. Ergänzen Sie die vereinbarte Lieferbedingung, zum Beispiel Ihren Incoterm.
EORI-Nummer zur Identifikation beim Zoll, Ansprechpartner und Vollmachten. Weitere Angaben klären wir passend zum Verfahren.
Artikelbeschreibung, gegebenenfalls bekannte Warennummer, Mengen, Gewichte und Ursprung.
Die zum Verkehrsträger passenden Papiere: etwa der Straßenfrachtbrief (CMR), das Seefrachtdokument (Bill of Lading) oder der Luftfrachtbrief (Air Waybill). Dazu kommen Transportweg und relevante Zollstellen.
Warenverkehrs- und Ursprungsunterlagen sowie gegebenenfalls Genehmigungen nach Prüfung des konkreten Falls.
Die Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist in Vorbereitung. Verfahren und Nachweispflichten werden im Einzelfall mit den zuständigen Stellen und autorisierten Fachpartnern abgestimmt. Die Übersicht beschreibt die Leistungskoordination und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.
Nennen Sie uns Abhol- und Zielort, Ware, Wert, Gewicht und die vereinbarte Lieferbedingung. Mit Ihren vorhandenen Unterlagen klären wir die nächsten Schritte.
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller und genauer wird Ihr Angebot.
oder direkt an dispo@skd-gruppe.de